Rat und Verwaltung der Gemeinde Lorup heißen Jung und Alt zur Kirmes herzlich willkommen!
Terminübersicht
Gut zu wissen
Zahlungsmöglichkeiten
Eintritt frei
Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen
Auf Grund der am 22.09.2021 in Kraft getretenen Änderung der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ist es möglich, Veranstaltungen ohne Masken- und Abstandspflicht nach der sog. „2G-Regelung“ durchzuführen. Dieses bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene mit einem entsprechenden Nachweis Zutritt erhalten. Personen, die eine Impfung oder Genesung nicht nachweisen können, können an Veranstaltungen, bei denen die „2G-Regelung“ gilt, nicht teilnehmen. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre entfällt die Nachweispflicht, so dass eine Teilnahme möglich ist.
Die Gemeinde Lorup hat nunmehr beschlossen, die Loruper Kirmes nach der vorgenannten „2G-Regelung“ vom 09. bis zum 11.10.2021 stattfinden zu lassen.
Das Gelände um Krulls Hus wird eingezäunt und der Einlass wird kontrolliert. Zugang zur Kirmes hat nur der o. g. Personenkreis.
Denken Sie beim Besuch der Kirmes bitte an Ihren Impf- bzw. Genesenennachweis.
Die Gemeinde Lorup hat nunmehr beschlossen, die Loruper Kirmes nach der vorgenannten „2G-Regelung“ vom 09. bis zum 11.10.2021 stattfinden zu lassen.
Das Gelände um Krulls Hus wird eingezäunt und der Einlass wird kontrolliert. Zugang zur Kirmes hat nur der o. g. Personenkreis.
Denken Sie beim Besuch der Kirmes bitte an Ihren Impf- bzw. Genesenennachweis.
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