Lichtbilder-Vortrag „Kunst im Recht“ von Georg Aehling, Vorsitzender des Kunstvereins e.V. Lingen, Autor und Verleger
In seinem Lichtbilder-Vortrag „Kunst im Recht“, analysiert Georg Aehling zunächst die grundgesetzliche Stellung der Kunstfreiheit und deren Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht, die er an maßgeblichen Fällen erläutert.
Die Definition von Kunst durch das BVerfG - vom formalen über den materiellen bis zum offenen Kunstbegriff - und die Bestimmung des Kunstcharakters von Werken durch die Gerichte spielen dabei eine grundlegende Rolle.
Daran anschließend demonstriert Georg Aehling an zahlreichen Beispielen aus der Bildenden Kunst, visualisiert durch zahlreiche Lichtbilder, die Entscheidungen von Gerichten zu möglichen Grenzen der Kunstfreiheit gegenüber Strafrechtsnormen:
u.a. § 130 (Volksverhetzung; hier im Zusammenhang mit der documenta 15), §185 (Beleidigung, ), § 303 (Sachbeschädigung; Naegeli-Fall), 166 (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen; hier u.a. die Mohammed-Karikaturen), § 90a (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole), §17 (1) (Tierquälerei gem. TierSchG), § 131 StGB (Gewaltdarstellung), § 267 StGB (Kunstfälschung; Urkundenfälschung).
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Die Definition von Kunst durch das BVerfG - vom formalen über den materiellen bis zum offenen Kunstbegriff - und die Bestimmung des Kunstcharakters von Werken durch die Gerichte spielen dabei eine grundlegende Rolle.
Daran anschließend demonstriert Georg Aehling an zahlreichen Beispielen aus der Bildenden Kunst, visualisiert durch zahlreiche Lichtbilder, die Entscheidungen von Gerichten zu möglichen Grenzen der Kunstfreiheit gegenüber Strafrechtsnormen:
u.a. § 130 (Volksverhetzung; hier im Zusammenhang mit der documenta 15), §185 (Beleidigung, ), § 303 (Sachbeschädigung; Naegeli-Fall), 166 (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen; hier u.a. die Mohammed-Karikaturen), § 90a (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole), §17 (1) (Tierquälerei gem. TierSchG), § 131 StGB (Gewaltdarstellung), § 267 StGB (Kunstfälschung; Urkundenfälschung).
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5 Euro ermäßigt und für Mitglieder des Kunstverein Lingen
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Autor:in
Lingen Wirtschaft & Tourismus GmbH
Neue Straße 3a
49808 Lingen (Ems)
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